Mordfall Fabian: Staatsanwalt kontert scharf – Doch das „G“ auf dem Zipper verrät mehr, als gedacht!

Der schärfste Konter des Staatsanwalts – Doch ein einziges „G“ auf einem Reißverschluss droht, die gesamte Ermittlungsarbeit zu kippen.

GÜSTRO/ROSTOCK. Es ist nicht nur ein Kriminalfall, es ist ein politisches Erdbeben: Der Mordfall um den achtjährigen Fabian aus Güstro hat einen dramatischen Wendepunkt erreicht, der die Glaubwürdigkeit der deutschen Justiz schwer erschüttert. Was lange als klarer Fall mit einer Hauptverdächtigen galt, verwandelt sich nun in ein komplexes Geflecht aus Versäumnissen, öffentlichem Misstrauen und dem hartnäckigen Verdacht auf einen zweiten Täter, der noch immer auf freiem Fuß ist.

Im Zentrum des Aufruhrs steht Oberstaatsanwalt Harald Nauwak, der in einem ungewöhnlich scharfen und emotionalen Statement die „unzutreffenden Darstellungen“ und die „überzogene Kritik“ zurückwies. Er betonte, man habe „jeden Stein umgedreht“ und mit höchster Sorgfalt ermittelt. Doch während der Staatsanwalt die Reihen zu schließen versuchte, sickerten Informationen durch, die das Gegenteil beweisen – allen voran zwei mysteriöse Fundstücke und ein beispielloser „Zippergate“-Skandal. Der Druck auf die Ermittler ist immens, die Uhr tickt, und Fabians trauernde Mutter fühlt sich „alleingelassen, fast ausgeschlossen aus der Wahrheit“.

I. Der Skandal der verlorenen Spuren: Das „G“ des Misstrauens

Die Fassade der Gewissheit begann zu bröckeln, als zwei Gegenstände auftauchten, die erst Wochen nach der Tat gefunden wurden und von der offiziellen Version abwichen.

1. Der Fall des Zipper „G“: Ein kleiner weißer Reißverschluss-Zipper mit dem eingeprägten Buchstaben „G“ – gefunden direkt neben der Brandstelle. Ein Fundstück, das sofort als Beweismittel hätte gesichert werden müssen. Doch die Staatsanwaltschaft spielte den Fund herunter: Das „G“ stamme von einem Schutzanzug der Spurensicherung und sei „nicht tatrelevant“. Dass der Buchstabe dem Vornamen der Hauptverdächtigen Gina H. entspricht, nannte Nauwak einen „unglücklichen Zufall“.

Doch Beobachter sprechen von einem schwer erklärbaren Fehler. Interne Protokolle belegen, dass der Zipper zwar fotografiert, dann aber liegen gelassen wurde. Tage später war er nicht mehr auffindbar. Ein Foto eines Journalisten zeigt ihn jedoch noch Tage nach der angeblich „vollständigen Spurensicherung“ am selben Ort. Ein anonymer forensischer Experte brachte es auf den Punkt: „Selbst wenn ein Gegenstand zunächst als irrelevant gilt, man nimmt ihn mit – immer. Alles andere ist unprofessionell.“ Dieser Vorgang, der im Netz als „Zippergate“ kursiert, hat das Vertrauen in die Abläufe des LKA massiv beschädigt.

2. Der verkohlte Herrenhandschuh: Noch brisanter ist der zweite Fund: Ein verkohlter Lederhandschuh, entdeckt Wochen später von einer Spaziergängerin in einer Plastiktüte. Die Staatsanwaltschaft betonte, der Fundort liege „mehrere hundert Meter“ entfernt, weshalb der Zusammenhang zur Tat „eher unwahrscheinlich“ sei. Doch anonyme Quellen widersprechen scharf: Der Handschuh lag kaum 100 Meter entfernt, fast auf Sichtlinie zur Brandstelle.

Die alles entscheidende Information lieferten erste interne Analysen: Der Handschuh enthielt Spuren einer zweiten DNAmännlich, kein Treffer in der Datenbank. Hinzu kommt: Quellen zufolge soll es sich um einen Herrenhandschuh gehandelt haben. Wenn dies stimmt, würde es die Theorie vom Alleintäter unwiderruflich kippen und beweisen, dass eine zweite Person – ein Mann – am Tatort war. Die Mutter Fabians, Dorina, hat von Anfang an vermutet: „Gina H. sei Teil von etwas Größerem, einer Abmachung, einem Plan.“

II. Das Rätsel der Nähe: Wessen Spuren wurden beseitigt?

Um die Verzweiflung der Ermittler zu verstehen, muss man die emotional aufgeladene Vorgeschichte betrachten. Gina H. war mehrere Jahre die Partnerin von Fabians Vater. Nach der Trennung gab es Streit um den Besitz, und Gina H. soll zunehmend gestört gewesen sein, da der Vater Kontakt zu seinem Sohn hielt: „Sie wollte komplett abschließen, aber konnte es nicht“. Dieses starke, emotionale Motiv sprach zunächst für eine Einzeltat.

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