In einem Kriminalfall, der die tiefsten Ängste der Nation berührt, bricht nun die schockierendste aller Gewissheiten zusammen. Wochenlang galt Gina H., die Ex-Partnerin von Fabians Vater, als die naheliegende, wenn auch unfassbare, Hauptverdächtige im Mordfall des achtjährigen Fabian (†8). Doch während die Öffentlichkeit auf die Beweisführung gegen die inhaftierte Frau wartete, arbeiteten die Ermittler im Hintergrund an einer viel düstereren, komplexeren Theorie, die nun durch irreführende Aussagen und digitale Spuren des Vaters selbst zur Gewissheit wird: Matthias R., der 34-jährige Vater des ermordeten Jungen, gerät mit Beweislast ins Zentrum der Ermittlungen.
Der einst als trauernder Vater wahrgenommene Mann steht nicht mehr nur im Visier wegen seines auffälligen Schweigens – das sich nun als kalkulierte Deckung entpuppt – sondern wegen handfester Widersprüche, die seine Unschuldsbehauptung unwiderruflich zerlegen. Die Polizei ist überzeugt: Hier geht es nicht um die Rache einer einzelnen Frau, sondern um eine Verschwörung, einen doppelten Verrat aus dem engsten familiären Umfeld. Die Frage lautet nicht mehr, ob er involviert war, sondern welche Rolle er in dem Komplott spielte und ob er sogar der Drahtzieher der grauenvollen Tat ist.

Die zerbrochene Fassade: Schweigen als Waffe der Täuschung
Matthias R. war seit Beginn der Ermittlungen eine Anomalie. Während Fabians Mutter Dorina L. über ihre Anwältin zumindest Statements abgab, wählte der Vater den Weg des kompletten Rückzugs. Dieses Verhalten war in einem Fall dieser emotionalen Tragweite höchst ungewöhnlich.
In der Kriminalpsychologie gilt: Wer schweigt, versucht oft, sich nicht durch ein falsches Wort oder eine unpassende Emotion zu verraten, die seine Maske zerbrechen ließe. Das Schweigen, das zunächst als Trauer interpretiert wurde, entpuppt sich nun als bewusste Taktik der Verdunkelung. Im Gegensatz zu Gina H., die sich auf ihr Recht berufen konnte, war Matthias R.’s Abwesenheit aus der Öffentlichkeit ein aktives Versteckspiel.
Doch die Kriminalpolizei ließ sich nicht täuschen. Anstatt das Schweigen zu respektieren, nutzten die Ermittler die harte Wissenschaft der Daten und die Logik der Tat, um die Mauern des Vaters Stück für Stück einzureißen. Sie wussten: Wenn der Vater sich nicht äußert, müssen die Beweise für ihn sprechen – oder gegen ihn.
Die Beweiskette: Wie die Polizei die Widersprüche entlarvte
Der entscheidende Durchbruch gelang den Ermittlern nicht durch eine zufällige Spitze, sondern durch die akribische Analyse der von Matthias R. gelieferten Informationen. Sie verglichen seine Aussagen mit unwiderlegbaren digitalen Spuren und stießen auf eine Reihe von Lügen und Ausflüchten, die ihn unweigerlich in den Kreis der Verdächtigen zogen.
1. Der entlarvte Kontakt: Die geheimen Telefonate
Matthias R. hatte versucht, seine Beziehung zur Hauptverdächtigen Gina H. nach der Trennung als endgültig und ohne relevanten Kontakt darzustellen. Doch die detaillierte Auswertung der Kommunikationsdaten legte ein heimliches, intensives Beziehungsgeflecht offen.
Die Polizei fand Beweise für wiederholte Telefonate und Nachrichten zwischen Matthias R. und Gina H. in den Tagen unmittelbar vor und am 10. Oktober. Diese Kontakte hatte der Vater in seiner ersten Befragung geleugnet oder heruntergespielt. Für die Ermittler ist dies ein Game Changer: Das Verschweigen des Kontaktes beweist den Versuch der Absprache und kollusives Verhalten im Vorfeld der Tat.
2. Die Falle des Alibis: Funkzellendaten sprechen eine andere Sprache
Die Standardfrage in jedem Mordfall ist die nach dem Alibi. Matthias R. lieferte eine Beschreibung seiner Bewegungen am 10. Oktober (dem Tag von Fabians Verschwinden und Tod), die nun durch die Funkzellendaten seines Mobiltelefons widerlegt wurde.
Die Polizei kann beweisen, dass sich Matthias R.’s Handy zu einem kritischen Zeitpunkt am Nachmittag des 10. Oktober in unmittelbarer Nähe des Ablageorts bei Klein Upahl befand. Dies ist ein massiver Widerspruch zu seiner offiziellen Aussage über seinen Aufenthaltsort. Die Logik ist unbarmherzig: Wenn er zur Tatzeit oder unmittelbar danach in der Nähe des Ablageorts war und dies verschweigt, ist er entweder der Täter oder ein direkter Gehilfe beim Spurenverwischen..