VOR 30 MINUTEN: Schlager-Legende Nino de Angelo bricht ihr Schweigen und reagiert auf die überraschenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wegen Fahrerflucht

Nino de Angelo könnte einen Autounfall gebaut und daraufhin Fahrerflucht begangen haben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Schlagerstar.

Update: Jetzt wird es ernst für Nino de Angelo (61): Der Schlagersänger könnte in einen Autounfall verwickelt gewesen sein und danach Fahrerflucht begangen haben. Nun sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten gegenüber RTL, dass gegen den 61-Jährigen ermittelt wird: „Ich kann bestätigen, dass bei der Staatsanwaltschaft Kempten ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Gorgoglione (Anm. d. Red.: bürgerlicher Name von Nino de Angelo) wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort u. a. geführt wird.“ Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, weswegen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen gegeben werden.

Update: Kempten – Aktuell sorgt Nino de Angelo (61) nicht wegen neuer Musik oder TV-Shows für Aufsehen – vorausgesetzt, er ist derjenige, der am Steuer saß. Aber alle Anzeichen sprechen dafür. Und das Drama um den Schlagerstar geht in die nächste Runde. Wie RTL jetzt berichtet, sollen die polizeilichen Ermittlungen noch weiter gehen. Gegenüber dem Kölner Privatsender RTL teilte ein Sprecher der Polizei in Kempten mit: „Nach dem zwischenzeitlichen Stand der Ermittlungen steht auch der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 61-jährigen Tatverdächtigen im Raum. Die Überprüfungen diesbezüglich sind derzeit noch nicht abgeschlossen und Gegenstand der laufenden Ermittlungen.“ Ob es sich dabei um Nino de Angelo handelt, bleibt aber ungewiss, da die Polizei keine weiteren identifizierenden Aussagen macht.

Fünfte Hochzeit? Nino de Angelo hat Bedenken: „Angst, dass da ein Fluch drauf liegt“
Sollte Nino de Angelo tatsächlich der Fahrer sein, könnte es eng werden. © IMAGO / Stephan Wallocha

Erstmeldung vom 15. Juli, 20:06 Uhr: Ein Vorfall im bayerischen Kempten sorgt derzeit für Schlagzeilen in der Schlagerszene. Der beliebte Schlagersänger Nino de Angelo könnte nach Berichten in eine spektakuläre Fahrerflucht verwickelt gewesen sein und einen Schaden in vierstelliger Höhe verursacht haben.

3.500 Euro Schaden: Sorgte Nino de Angelo für spektakuläre Verfolgungsjagd?

Wie Bild berichtet, soll der Schlagerstar am späten Nachmittag des 9. Juli in einem Parkhaus in der Kronenstraße in Kempten beim Ausparken ein anderes Fahrzeug gestreift haben. Laut der regionalen Allgäuer Zeitung verursachte der Fahrer eines grünen Sportwagens (Dodge Charger R/T mit mindestens 370 PS) anschließend weitere Schäden an einer Kabelleitung und der Ausfahrtsschranke, bevor er das Parkhaus verließ, ohne sich um die entstandenen Schäden zu kümmern.

Die Polizei schätzt den Gesamtschaden auf etwa 3.500 Euro. Als eine Streife den verdächtigen Sportwagen später an einer Ampel entdeckte und zum Anhalten aufforderte, soll der Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit geflüchtet sein, wie der deutsche Nachrichtensender n-tv unter Berufung auf Polizeiangaben meldet.

Die spektakuläre Verfolgungsjagd führte durch die Kemptener Innenstadt bis auf die Autobahn A7 in Richtung Füssen. Dort verlor die Polizei den Sichtkontakt zu dem leistungsstarken Fahrzeug. Erst am nächsten Morgen fanden die Beamten den Wagen an der Halteradresse in Wertach – Nino de Angelos Wohnort.

Beging Nino de Angelo Fahrerflucht? Sein Anwalt äußert sich

Doch handelt es sich tatsächlich um Nino de Angelo? Gegenüber Bild bestätigte die Polizei, dass es sich bei dem Täter um eine Person des öffentlichen Interesses handelt. In einem Statement gegenüber der Allgäuer Zeitung war sogar von einer Person „aus der Musikbranche“ die Rede.

Alkohol und Drogen bestimmten über Jahre hinweg das Leben von Nino de Angelo.
Hat Schlagerstar Nino de Angelo Fahrerflucht begangen? Nach einem Unfall folgte offenbar eine wilde Verfolgungsjagd. © IMAGO / Photopress Müller

Nino de Angelo selbst will sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Sein Anwalt Achim Ziegler äußert sich gegenüber BILD: „Unser Mandant wird zum jetzigen Zeitpunkt weder kommentieren, ob gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, noch sonstige Erklärungen abgeben. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass, selbst wenn ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig wäre, in jedem Fall die Unschuldsvermutung gilt – was wir unbedingt zu beachten bitten.“ Erst kürzlich kam es außerdem zu einem tödlichen Unglück vor einem Nino-de-Angelo-Konzert. Verwendete Quellen: bild.de; Allgäuer Zeitung; ntv

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