Schock in Herdecke: Das verstörende Familiendrama um die SPD-Bürgermeisterin und die umstrittene Frage der Schuldunfähigkeit
Ein Vorfall, der weit über die Grenzen von Herdecke hinaus für Entsetzen und heftige Debatten sorgt, rückt die SPD-Bürgermeisterin Irres Staltzer ins Zentrum einer zutiefst verstörenden Familientragödie. Die Staatsanwaltschaft, die sich am liebsten gar nicht mehr äußern möchte, steht unter immensem Druck, während die Öffentlichkeit fassungslos auf die Entwicklungen blickt. Die Vorwürfe sind gravierend: Die Adoptivtochter der Bürgermeisterin soll ihre Mutter mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben. Doch der Fall nimmt eine brisante Wendung, da die Möglichkeit besteht, dass die Täterin aufgrund ihrer Herkunft für „schuldunfähig“ erklärt werden könnte – eine Perspektive, die das deutsche Rechtssystem in seinen Grundfesten erschüttert und eine Welle der Empörung auslöst.
Der Kern der Kontroverse liegt in der Herkunft der Adoptivtochter. Sie wurde in Mali geboren, einem afrikanischen Land, dessen soziale und bildungstechnische Standards weit hinter denen Westeuropas zurückliegen – oft als Dritte Welt bezeichnet. Die hier aufgeworfene Diskussion bewegt sich auf heiklem Terrain, da sie sogenannte „herkunftsspezifische Merkmale“ von Menschen thematisiert. Eine Schätzung des durchschnittlichen Intelligenzquotienten (IQ) in Mali, der bei etwa 59,76 liegen soll, wird ins Feld geführt. In Deutschland wird eine Person mit einem IQ unter 70 in der Regel als schuldunfähig betrachtet, da ihr die Fähigkeit zugeschrieben wird, die Tragweite ihrer Taten nicht vollständig erfassen zu können.
Kritiker dieser Argumentation weisen darauf hin, dass die Adoptivtochter in Deutschland aufgewachsen ist und somit Zugang zu Bildung und einem westlichen Wertesystem hatte, was ihre Intelligenz und ihr Verständnis beeinflussen müsste. Doch die Gegenseite argumentiert, dass die Intelligenz maßgeblich von angeborenen Faktoren und der Abstammung beeinflusst wird. Diese Argumentation wird durch Vergleiche mit dem durchschnittlichen IQ in Syrien oder Afghanistan untermauert, Ländern, deren Migrantengruppen in der deutschen Kriminalitätsstatistik überrepräsentiert sind. Es wird sogar behauptet, dass Frauen ausländischer Herkunft teilweise krimineller seien als der durchschnittliche deutsche Mann – eine Behauptung, die statistisch mehrfach belegt worden sein soll.
Die mögliche Erklärung der Schuldunfähigkeit für die minderjährige Adoptivtochter würde bedeuten, dass sie aufgrund eines angeblich unzureichenden IQs die Tragweite der Tat nicht feststellen konnte. Hinzu kommt das Jugendstrafrecht, das mildernde Umstände berücksichtigt. Eine weitere Erzählung, die im Raum steht, ist die einer traumatisierten Person, die aufgrund ihrer Adoption schwer zu kämpfen hatte. Kritiker sehen darin jedoch einen „Strafrabatt“, der gewährt wird, weil man die Person nach Deutschland geholt hat. Sie argumentieren, dass jemand, der das Privileg hat, in Deutschland statt in armen Verhältnissen in Mali aufzuwachsen, eine solche Tat in vollem Bewusstsein begeht und wie ein Erwachsener bestraft werden sollte. Versuchter Mord ist versuchter Mord, ohne wenn und aber.
Die Vorgeschichte der Tat wirft weitere Schatten auf den Fall. Es soll sich nicht um den ersten Messervorfall im Umfeld der Bürgermeisterin handeln. Bilder aus dem Wahlkampf zeigen Irres Staltzer mit einem leicht blauen Auge und einem Gips am Arm, was Spekulationen über frühere Misshandlungen durch die Adoptivtochter nährt. Nachbarn berichten freimütig über langjährige Probleme. Diese Umstände werfen die Frage auf, wie eine Person mit einem derartigen familiären Problemfeld ernsthaft zur Bürgermeisterin gewählt werden konnte. Ein Vergleich wird gezogen: Es sei, als würde man einen Obdachlosen zum Wohnungsbaubeauftragten machen oder jemanden aus dem Maßregelvollzug zum Justizminister – offensichtlich sinnlos, so die Meinung vieler. Das Problemfeld in der Familie der Bürgermeisterin sei immens, und beide Kinder polizeibekannt. Die Tochter soll bereits zuvor mit dem Messer aufgefallen sein.
Die eigentliche Tat in diesem Fall wird als versuchter Mord oder mindestens versuchter Totschlag gewertet, nicht als gefährliche Körperverletzung, wie es die Staatsanwaltschaft möglicherweise interpretiert. Die Mutter saß stundenlang blutend zu Hause, es soll sogar versucht worden sein, ein Feuer mit Deo und Feuerzeug zu legen. Blutspuren wurden verwischt. Die Tatsache, dass der Rettungsdienst erst später gerufen wurde, wird von der Staatsanwaltschaft als „Rücktritt von der Tat“ ausgelegt. Eine juristische Einschätzung, die auf heftigen Widerspruch stößt. Kritiker sehen darin vielmehr einen Vertuschungsversuch, keine Reue. Der Gedanke, dass die Tochter möglicherweise das monatliche Einkommen im Falle des Todes der Mutter vor Augen hatte, wird als makaberes Motiv in den Raum gestellt.
Der Sachverhalt ist erschütternd: stundenlanges Brandstiften, ein gebrochener Schädel, 13 Messerstiche in den Oberkörper, gefolgt von der Verwischung von Blutspuren und dem Verstecken von Messer und Kleidung. Dies sind in den Augen vieler zwingende U-Haft-Gründe, die dazu führen müssten, dass das minderjährige Mädchen längst im Gefängnis säße. Der Staatsanwalt in NRW gerät hier in die Kritik, da er dem Jugendamt die Bürde auferlegt, eine mutmaßliche versuchte Mörderin frei herumlaufen zu lassen und sie mit Steuergeldern bei Pflegeeltern unterzubringen. Wenn die eigenen Adoptiveltern in der Erziehung derart versagt haben, dass das Kind macht, was es will, so die Überzeugung vieler, dann helfe nur noch die Inhaftierung.
Die Bürgermeisterin selbst, als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, befindet sich in einer besonders schwierigen Lage. Viele fragen sich, wie sie selbst mit dieser Situation umgehen würde, wenn ihr eigenes Kind sie mit 17 Jahren versucht hätte, mit einem Messer zu töten. Die allgemeine Ansicht ist, dass in einem solchen Fall das Vertrauen vollständig zerstört ist und ein Kind nicht mehr zu Hause bleiben kann, da alle Bemühungen der Erziehung vergeblich waren.
Die Staatsanwaltschaft rechtfertigt ihr Vorgehen damit, dass es sich um ein Familiendrama handele, das ohne den Status der Bürgermeisterin keine öffentliche Aufmerksamkeit bekommen hätte. Diese Erklärung wird jedoch scharf zurückgewiesen. Ein Fall, in dem jemand zu Hause fast abgestochen wird und die zugrunde liegende Täterin frei herumlaufen darf, sei von öffentlichem Interesse, unabhängig vom Prominentenstatus. Es wird ein dringender Appell an die Staatsanwaltschaft gerichtet, zu erklären, warum sie in einem Fall, in dem eine Person zum zweiten Mal mit einem Messer aufgefallen ist, von einem „Rücktritt von der Tat“ ausgeht. Vielmehr wird vermutet, dass die Täterin irgendwann „Nägel mit Köpfen machen“ und sich der Mutter entledigen könnte, möglicherweise auch im Hinblick auf ein Erbe. Der Fall in Herdecke ist noch lange nicht abgeschlossen und wirft weiterhin komplexe Fragen über Gerechtigkeit, Herkunft und die Verantwortung des Staates auf.