Die Behauptung ist eine der perfidesten: Matthias R. soll Gina H. emotional und materiell benutzt haben. Er soll ihr falsche Hoffnungen gemacht und sie in emotionaler Abhängigkeit gehalten haben, um weiterhin Zugang zu ihren Ressourcen zu sichern. Er nutzte die emotionale Labilität der Frau aus.
Diese Ausnutzung einer labilen Person ist moralisch zutiefst verwerflich und menschlich zynisch. Zwar ist eine solche Manipulation allein noch nicht strafbar, aber sie etabliert ein Motiv und eine Dynamik, die zur Tat geführt haben könnte. Es war möglicherweise keine einfache Trennung, sondern ein langwieriges psychologisches Spiel, das die emotionale Verfassung der späteren Täterin massiv verschlechtert hat.
🚨 Die schwerwiegendsten Anschuldigungen: Von Fahrlässigkeit zur Beihilfe
Die Vorwürfe des Zeugen steigern sich noch in eine Dimension, die juristisch hochgefährlich ist.
War es „nur“ eine Verletzung der Fürsorgepflicht?
Die erste Eskalationsstufe betrifft die Fürsorgepflicht des Vaters. Der anonyme Zeuge behauptet, Matthias R. habe gewusst, dass Gina H. zunehmend obsessiv und emotional instabil war. Er soll Warnsignale wahrgenommen haben, beunruhigende Äußerungen gehört und gesehen haben, wie gefährlich die Situation wurde – und dennoch nichts unternommen haben.
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Er soll weder Fabians Mutter gewarnt noch den Kontakt zwischen Fabian und Gina H. unterbunden haben.
Dies wäre eine massive Vernachlässigung der elterlichen Pflichten, moralisch katastrophal und im Zivilrecht relevant. Juristisch ist eine Unterlassung nur schwer strafbar zu machen, es sei denn, es bestand eine rechtliche Pflicht zum Handeln. Dies nachzuweisen, ist kompliziert.
Der „Hammer“: Das Wissen um die geplante Tat
Doch die Behauptungen gehen weiter in den strafrechtlich relevanten Bereich der Mittäterschaft:
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Mitwisser im Vorfeld: Der Zeuge behauptet, Matthias R. habe möglicherweise sogar mitbekommen, dass Gina H. etwas plante, habe Äußerungen wie „Wenn ich ihn nicht haben kann, dann niemand“ oder „Fabian wäre besser bei mir aufgehoben“ gehört.
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Beihilfe durch Unterlassung: Wenn Matthias R. solche klaren Ankündigungen der Tat gehört und nichts zu deren Verhinderung unternommen hat, könnte dies als Unterlassene Hilfeleistung oder sogar als Beihilfe gewertet werden. Das Wissen und die Untätigkeit würden eine aktive Beteiligung durch Unterlassen darstellen.
Der Tag des Verschwindens: War er involviert?
Die dunkelste Anschuldigung impliziert, dass Matthias R. am Tag von Fabians Verschwinden möglicherweise Kontakt zu Gina H. hatte, Telefonate führte oder Nachrichten austauschte. Er soll möglicherweise sogar ermöglicht haben, dass Fabian alleine war, um Gina H. die Gelegenheit für die Tat zu geben. Dies wäre, aus welchen Gründen auch immer – sei es finanzielle Not, Gleichgültigkeit oder die eigene Verstrickung in die toxische Dynamik – ein Abgrund an Verrat am eigenen Kind.
📱 Die Sprache der Daten: Was verraten die Telefone?
Die Polizei geht diesen Hinweisen nun nach und konzentriert sich auf die objektivierbaren Fakten. Matthias R. wurde erneut befragt, und die Kommunikationsdaten zwischen ihm und Gina H. in den Wochen und Tagen vor und nach Fabians Tod werden ausgewertet.
Die Ermittler suchen nach Antworten auf entscheidende Fragen:
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Gab es am Tag von Fabians Verschwinden Kontakt?
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Wie intensiv war der Kontakt nach der offiziellen Trennung?
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Gab es Kontakt in den vier Tagen zwischen Fabians Verschwinden und dem Fund der Leiche?
Telefondaten lügen nicht. Wenn es Kontakt gab, wird er sichtbar sein. Die Herausforderung liegt jedoch in der Interpretation des Inhalts. Menschen kommunizieren miteinander, auch Ex-Partner mit einem gemeinsamen Kind. Der Inhalt müsste eindeutig belastend sein und zeigen, dass Matthias R. wusste, was passieren würde, oder es zumindest billigend in Kauf nahm. Subtile, indirekte Formulierungen sind vor Gericht schwer als Beweis zu führen, da sie Raum für Zweifel lassen – und Zweifel kommt dem Angeklagten zugute.
Zusätzlich werden Zeugen aus dem Umfeld befragt – Nachbarn, Freunde, Familie. Hat jemand von dem engen Kontakt gewusst? Hat Matthias R. sich geäußert, Bedenken geäußert oder Gina H. sogar verteidigt? All diese Puzzleteile sollen das Bild der Dynamik zwischen Matthias R., Gina H. und dem Opfer Fabian vervollständigen.