In einer zunehmend polarisierten Welt, in der internationale Beziehungen auf dünnem Eis balancieren, rückt Deutschlands Haltung im Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern immer stärker in den Fokus. Die Vorwürfe, die die angesehene Rechtsprofessorin Janina Dill, Ko-Direktorin des Oxford Institute for Ethics, Law and Armed Conflict, erhebt, sind nicht nur scharf, sondern auch tiefgreifend beunruhigend. Sie spricht von einem “rechtlichen und moralischen Fehler” Deutschlands und warnt eindringlich vor den weitreichenden Konsequenzen, die diese Politik für das Land und das gesamte internationale Rechtssystem haben könnte. Ihr vernichtendes Urteil beleuchtet eine gefährliche Gratwanderung, die Deutschland in den Augen vieler internationaler Beobachter begeht.

Die rechtlichen Fallstricke der Unterstützung
Janina Dill macht deutlich, dass Deutschland bereits mit den rechtlichen Konsequenzen seiner Unterstützung für Israel konfrontiert ist. Mehrere Klagen seien vor deutschen Gerichten anhängig, die sich insbesondere auf die fortgesetzten Waffenexporte nach Israel beziehen. Doch die Brisanz geht weit über nationale Gerichte hinaus. Nicaragua hat Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereicht und wirft Deutschland vor, Völkermord nicht zu verhindern, sich der Beihilfe zum Völkermord schuldig zu machen und seinen Pflichten aus der Genfer Konvention nicht nachzukommen. Diese Anschuldigungen sind von immenser Tragweite und stellen Deutschlands Reputation als Verfechter des internationalen Rechts infrage.
Der jüngste Bericht einer unabhängigen Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats, der Israel Völkermord an den Palästinensern im Gazastreifen vorwirft, verstärkt den Druck auf Deutschland erheblich. Israel bestreitet diese Anschuldigungen und rechtfertigt seine Handlungen als Selbstverteidigung gegen die Hamas, die von der EU und anderen als Terrororganisation eingestuft wird. Doch für Dill erhöht dieser Bericht die juristische Gefährdung Deutschlands auf zweierlei Weise: zum einen durch das Versäumnis, Völkermord zu verhindern, und zum anderen durch die mögliche Mittäterschaft.
Die Pflicht zur Verhinderung von Völkermord greift bereits dann, wenn ein Staat vernünftigerweise von einem ernsthaften Risiko eines Völkermordes Kenntnis erlangt. Dill argumentiert, dass dieses Risiko im Gazastreifen seit vielen Monaten besteht. Schon im Januar 2024 habe der Internationale Gerichtshof die Staaten weltweit darauf hingewiesen, dass die Rechte der Palästinenser gemäß der Völkermordkonvention durch Israels Verhalten unmittelbar gefährdet seien. Somit, so Dill, sei die rechtliche Verpflichtung zur Prävention bereits lange vor dem aktuellen Bericht aktiv geworden.
Noch gravierender ist der Vorwurf der Mittäterschaft, für den die Schwelle zwar höher liegt, aber durch den UN-Bericht nun plausiblere Argumente für das Vorhandensein einer völkermörderischen Absicht einzelner Akteure in Gaza geliefert werden. Der Bericht trage dazu bei, das Bewusstsein für eine völkermörderische Absicht für Staaten wie Deutschland zu schärfen und erhöhe somit das Risiko, dass ein Staat, der Israel weiterhin materiell unterstützt, gegen das Verbot der Mittäterschaft beim Völkermord verstoßen könnte.

Die Absurdität des “Abwartens” und die Pflicht zur Prävention
Besonders kritisch sieht Dill die Haltung der deutschen Regierung, die darauf pocht, ein Gerichtsurteil abzuwarten, bevor sie handelt. Dies sei ein “unglaublicher logischer Fehler”. Die Präventionspflicht werde obsolet, sobald ein Gericht feststelle, dass ein Völkermord stattgefunden hat. Dill verweist auf frühere Völkermordfälle vor dem IGH, bei denen es über ein Jahrzehnt dauerte, bis ein Urteil gefällt wurde. Zu diesem Zeitpunkt sei es “zu spät” für die Opfer und auch für die Glaubwürdigkeit der internationalen Rechtsordnung. Es sei “sehr schwer zu verstehen oder zu glauben”, dass jemand angesichts einer Präventionspflicht vorschlagen könne, auf ein Gerichtsurteil zu warten.
Die Verpflichtung zur Verhinderung von Völkermord ist eine konkrete Rechtspflicht, die in der Völkermordkonvention verankert ist. Staaten müssen “alle vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel” einsetzen, um einen Völkermord abzuschrecken und den potenziellen Täter zur Kursänderung zu bewegen. Was bedeutet das konkret für Deutschland? Dill fordert von Deutschland, seine Fähigkeit zur Beeinflussung Israels zu nutzen, um eine Kursänderung herbeizuführen. Dies beginne mit einem Waffenembargo, gefolgt von Handelssanktionen, einer umfassenderen Aussetzung der Handelsbeziehungen und diplomatischen Protesten. Diese Maßnahmen seien “vernünftigerweise verfügbar” und müssten selbstverständlich legal sein.
Dill kritisiert scharf, dass die deutsche Regierung ihre Einflussmöglichkeiten gegenüber Israel “nicht einmal versucht hat auszuschöpfen”. Das bloße Fordern humanitärer Hilfe sei größtenteils unwirksam geblieben, und Deutschland habe Israel diplomatisch vor UN-Maßnahmen geschützt, die einen Waffenstillstand hätten erzwingen können. Auch die diplomatische Abschirmung Israels innerhalb der Europäischen Union, die stärkere Sanktionen und Handelssanktionen hätte verhängen können, wird von Dill angeprangert. Deutschland habe sich “hinter der Idee versteckt, einfach die Einhaltung des Rechts zu fordern”, ohne klar zu artikulieren, dass Israel das Recht nicht einhalte und nicht genügend Hilfe zulasse, und ohne ernsthafte Sanktionen in Aussicht zu stellen.
Historische Verantwortung als moralische Falle
Deutsche Politiker haben seit den Angriffen vom 7. Oktober 2023 immer wieder die “einzigartige Beziehung” Deutschlands zu Israel und seine “Verantwortung für Israels Existenzrecht” betont. Diese Beziehung, so die Argumentation, ermögliche es Deutschland, Druck auf Israel auszuüben wie kaum ein anderes Land. Doch Dill sieht hier eine tragische Fehlinterpretation der Geschichte. Sie argumentiert, dass Deutschlands Versuch, seine Geschichte zu verarbeiten, indem es Israel nicht zur Rechenschaft zieht, seine eigenen Pflichten nach internationalem Recht missachtet und Israel diplomatisch schützt.
Dies sei “moralisch und rechtlich ein Fehler”. Aus der deutschen Geschichte erwachse im Gegenteil eine “stärkere Pflicht, sich für eine viktimisierte Gruppe einzusetzen”. Die enge Freundschaft und die diplomatischen Beziehungen zu Israel würden Deutschland sogar eine “stärkere Fähigkeit zur Beeinflussung” verleihen. Es sei “nichts weniger als tragisch”, dass Deutschland aus seiner historischen Vergangenheit die “entgegengesetzte Lehre” gezogen habe, als es sollte.
Doppelmoral und die Erosion des internationalen Rechts
Dill hebt auch eine bemerkenswerte Doppelmoral in der deutschen Außenpolitik hervor. Während Deutschland im Fall Gambia gegen Myanmar – wo dem Militär Völkermord an den Rohingya vorgeworfen wird – als Drittpartei intervenierte und eine bestimmte Auslegung der völkermörderischen Absicht forderte, die eine Ableitung aus einem Verhaltensmuster zulassen würde, verhält es sich im Fall Israel genau gegenteilig. Im Myanmar-Fall habe Deutschland argumentiert, dass ein expliziter Plan zur Zerstörung einer Gruppe selten sei und die Absicht oft aus dem Verhaltensmuster abgeleitet werden müsse. Im Gaza-Konflikt hingegen beharre Deutschland auf dem “unglaublich hohen Beweisstandard” für völkermörderische Absicht, um zu sagen, dass es sich nicht sicher sein könne, ob ein Völkermord stattfinde. Dieser Widerspruch untergräbt Deutschlands Glaubwürdigkeit und seine moralische Autorität auf der internationalen Bühne.
Die Folgen dieser Politik sind weitreichend. Deutschland untergräbt nicht nur sein eigenes Ansehen im internationalen System, sondern trägt auch zur Schwächung des internationalen Rechts bei. Die grundlegenden Regeln des internationalen Rechts, insbesondere das Verbot der Gewaltanwendung und die Regeln zur Begrenzung von Gewalt in Kriegen, “ringen um Atem”. Dill spricht von einem “absoluten Krisenmoment” für das Überleben der internationalen Rechtsordnung. Es sei umso erstaunlicher und schädlicher, dass Deutschland als führendes europäisches Land nicht nur die Lücke nicht fülle, die die USA durch ihre veränderte Position zum Völkerrecht hinterlassen haben, sondern selbst zu dieser Krise beitrage.
Janina Dill warnt eindringlich: “Wir werden das bereuen”, und fordert eine Kursänderung, “wenn wir noch können”. Deutschlands Haltung im Israel-Palästina-Konflikt ist somit nicht nur eine Frage der Diplomatie oder bilateralen Beziehungen, sondern eine grundlegende Prüfung der Werte und Prinzipien, die das Land international vertritt. Die kritische Analyse von Janina Dill ist ein Weckruf, der Deutschland dazu auffordert, seine moralische und rechtliche Verantwortung ernst zu nehmen und nicht nur die Opfer des Konflikts im Gazastreifen, sondern auch die Integrität des internationalen Rechts zu schützen.